Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Information

Nachfolgend erhalten Sie die Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten in unserem Unternehmen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten

Verantwortungsvoller und kundenorientierter Vertrieb bedeutet für uns, dass der Kunde eine bestmögliche produktspezifische Beratung erhält. Aufgrund der auf der Homepage unseres Vertragspartners unter www.hansemerkur.de/nachhaltigkeit beschriebenen Investitionsentscheidungsprozesse können wir Ihnen Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte anbieten, die Nachhaltigkeitsrisiken umfassend berücksichtigen.

Da sich das Augenmerk der HanseMerkur auf wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verstärkt, können wir diesem Aspekt im Rahmen unserer Beratung künftig eingehender Rechnung tragen. Weitere Informationen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Vergütungspolitik

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.